KNISTR

Allgemeine Geschäftsbedingungen KNISTR Loyalty App (Shopify)

 

Durch die Nutzung der Shopify-App „KNISTR Loyalty“ erklären Sie sich mit den folgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) einverstanden.

KNISTR GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren und zu ändern. Alle neuen Funktionen, die den aktuellen Service erweitern oder verbessern, einschließlich der Veröffentlichung neuer Tools und Ressourcen, unterliegen den Nutzungsbedingungen. Sie können die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen jederzeit einsehen unter: Nutzungsbedingungen)

Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen eine der nachstehenden Bedingungen zur Kündigung Ihres Kontos führen kann.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Shopify-App „KNISTR Loyalty“ (nachfolgend „App“) durch KNISTR GmbH, Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg, HRB NR. 103195 Amtsgericht Hamburg, Ust-ID Deutschland: DE 259170160 (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Die App wird als Software-as-a-Service (SaaS) über den Shopify App Store bereitgestellt und integriert sich in Shopify-Shops (nachfolgend “Shop“).

(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers (nachfolgend “Händler“) gelten nur bei schriftlicher Zustimmung des Anbieters.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die Installation der App im Shopify App Store und Akzeptanz dieser AGB zustande.

(2) Der Händler bestätigt mit der Installation, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

(3) Bei kostenpflichtigen Plänen erfolgt die Zahlung über Shopify Billing.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Kernfunktionen des Loyalty-Programms

Der Anbieter stellt dem Händler eine softwarebasierte Lösung (SaaS) zur Implementierung und Verwaltung eines Kundenbindungsprogramms zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

  • Berechnung und Verwaltung von Treuepunkten: Automatisierte Erfassung von Transaktionsdaten über die Shopify-Schnittstelle und Gutschrift von Punkten basierend auf vom Händler definierten Regeln (z. B. Umsatzwert, Interaktionen). Die App verwaltet die Punktestände pro Kunde in einer Datenbank.
  • Verwaltung von Kundenprofilen: Bereitstellung einer Übersicht über die teilnehmenden Endkunden, sowie die Historie der gesammelten und eingelösten Punkte.
  • Erstellung und Einlösung von Belohnungen: Digitale Infrastruktur zur Generierung von Belohnungen. Die App ermöglicht die Umwandlung von Punkten in Gutscheine und stellt sicher, dass diese über die Checkout-Schnittstelle von Shopify validiert und verrechnet werden können.
  • Bereitstellung programmspezifischer Informationen: Technische Ausspielung von Benutzeroberflächen (Widgets, Dashboards oder dedizierte Seiten) im Shop des Händlers, damit Endkunden ihren Punktestand einsehen und Belohnungen verwalten können.

Der Anbieter schuldet ausschließlich die technische Bereitstellung der App und der angebundenen SaaS-Lösung, ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.

(2) Technische Rahmenbedingungen und Schnittstellen

  • Shopify-Integration: Die Funktionsfähigkeit der App ist von der aktiven Verbindung zum Shopify-Store des Händlers abhängig. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der App-Funktionen, nicht jedoch die Funktionsfähigkeit der Shopify-Plattform selbst.
  • Verfügbarkeit: Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Dienste von 98 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsarbeiten (die nach Möglichkeit außerhalb der kernüblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden) sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Störungen im Internet-Backbone oder bei Shopify) gelten nicht als Ausfallzeit. Die Verfügbarkeit wird serverseitig gemessen.

(3) Mitwirkungspflichten des Händlers

  • Die Konfiguration der Logik (z. B. „Wie viele Punkte gibt es pro Euro?“) sowie die rechtliche Prüfung der Belohnungen (z. B. Einhaltung von Preisangabenverordnungen oder steuerliche Behandlung von Rabatten) obliegt allein dem Händler.
  • Der Händler ist dafür verantwortlich, die für den Betrieb des Programms notwendigen Informationen (z. B. AGB für Endkunden, Datenschutzhinweise) im Shop bereitzustellen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen. Soweit diese mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut werden, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend (vgl. § 7 Abs. 2)

(5) Der Anbieter wird die App während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten und insbesondere erforderliche Sicherheitsupdates einspielen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, die App jederzeit zu aktualisieren und weiterzuentwickeln sowie sie insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Händlers angemessen berücksichtigen und den Händler bei drohenden, erheblichen Beeinträchtigungen über die Änderung rechtzeitig informieren. Darüber hinaus sind Weiterentwicklungen oder Support nicht geschuldet.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Händler ein einfaches, nicht-übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und zeitlich regelmäßig auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht ein, die App im Rahmen seines Shops zu nutzen. Sämtliche Rechte an der App, einschließlich Updates/Upgrades, verbleiben beim Anbieter.

(2) Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung für Dritte sowie die Weiterentwicklung ist untersagt.

(3) Zudem ist der Händler insbesondere nicht zu Reverse Engineering, Dekompilierung, Umgehung von Sicherheitsmechanismen Nutzung zur Erstellung konkurrierender Produkte berechtig, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig.

(4) Der Händler verpflichtet sich, die Shopify API Terms einzuhalten.

(5) Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Händlers widerrufen, wenn dieser in nicht unerheblicher Weise gegen vertragliche Vorgaben zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Händler vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen Der Händler hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Preismodell: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem vom Händler gewählten Abonnement-Modell (Plan) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die aktuellen Preise und Leistungsumfänge sind in der Leistungsbeschreibung der App im Shopify App Store einsehbar.

(2) Abrechnung über Shopify: Die Abrechnung erfolgt für beide Parteien über das Abrechnungssystem von Shopify (Shopify Billing API). Es gelten die Zahlungsbedingungen und Abrechnungszyklen von Shopify. Der Händler ermächtigt Shopify, die anfallenden Gebühren im Namen des Anbieters einzuziehen.

(3) Steuern: Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese nicht direkt durch Shopify berechnet und ausgewiesen wird.

(4) Overage-Gebühren (Nutzungslimits): Sollte der gewählte Plan Nutzungslimits vorsehen (z.B. maximale Anzahl an monatlichen Endkunden oder Transaktionen) und werden diese überschritten, ist der Anbieter berechtigt, Zusatzgebühren („Overage Fees“) gemäß der Preisliste zu berechnen oder den Händler zum Upgrade in einen höheren Plan aufzufordern. Nutzungslimits werden kalendermonatlich auf Basis der vom System protokollierten Transaktionen gemessen. Der Händler wird über die Überschreitung über die Billing-Seite informiert.

(5) Preisänderungen: Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Abonnements mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern, um Änderungen der mit dem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Kostenelemente, die den Preis beeinflussen können, sind insbesondere:

  • Kosten für die technische Infrastruktur und Bereitstellung des Dienstes (z.B. Server, Hosting, Software-Lizenzen),
  • Personal- und Dienstleisterkosten,
  • allgemeine Verwaltungs- und Betriebskosten,
  • staatlich auferlegte Gebühren, Steuern und Abgaben.

Preiserhöhungen erfolgen nur, soweit die genannten Kostenelemente insgesamt gestiegen sind. Kostensenkungen werden ebenfalls in angemessenem Umfang an den Händler weitergegeben, soweit sie nicht durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden

Die Änderung wird dem Händler in Textform (z.B. via E-Mail) oder über das Dashboard mitgeteilt. Der Händler kann das Abonnement bei einer Preiserhöhung bis zum Inkrafttreten der Preisänderung kündigen. Das Abonnement endet dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung. Übt der Händler sein Kündigungsrecht nicht aus, gilt der neue Preis ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt.

§ 6 Pflichten des Händlers

(1) Richtigkeit der Angaben: Der Händler ist verpflichtet, alle im Rahmen der Registrierung oder Konfiguration der App geforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und bei Änderungen (z. B. der Kontakt-E-Mail-Adresse) unverzüglich zu aktualisieren.

(2) Geheimhaltung der Zugangsdaten: Der Zugriff auf die App erfolgt über das Shopify-Backend. Der Händler ist verpflichtet, seine Login-Daten und Passwörter geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und keine Zugangsdaten an unbefugte Dritte weiterzugeben.

(3) Verantwortung für Mitarbeiter: Der Händler trägt die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die über seine Mitarbeiter-Accounts (Staff Accounts) innerhalb der App durchgeführt werden. Handlungen von Mitarbeitern werden dem Händler wie eigenes Handeln zugerechnet.

(4) Sicherheit und Missbrauch:

  • Der Händler hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Accounts oder der App vorliegen.
  • Es ist untersagt, die App in einer Weise zu nutzen, die die Integrität der Systeme des Anbieters oder die Nutzung der App durch andere Händler beeinträchtigt.

(5) Rechtmäßigkeit der Inhalte: Der Händler stellt sicher, dass die von ihm erstellten Belohnungen, Texte und Kampagnen nicht gegen geltendes Recht (z. B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) verstoßen.

(6) Datensicherung: Der Händler ist für die Sicherung derjenigen Daten verantwortlich, die er selbst in die App hochlädt. Er wird die App nicht als einzigen Speicherort für diese Daten verwenden und hält angemessene Sicherungskopien außerhalb der App vor. Soweit der Anbieter Exportfunktionen bereitstellt, ist der Händler darüber hinaus für die vollständige Sicherung sämtlicher in der App vorgehaltener Daten verantwortlich und wird seine Daten eigenständig in zumutbaren Intervallen exportieren.

§ 7 Datenschutz und Datennutzung

(1) Rollenverteilung nach DSGVO:

  • Auftragsverarbeiter: Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Endkunden des Händlers (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Kaufhistorie, Punktestand) im Auftrag und nach Weisung des Händlers gemäß Art. 28 DSGVO.
  • Verantwortlicher: Für die Verwaltung der Accountdaten des Händlers selbst (Vertragsdaten, Login des Ansprechpartners) ist der Anbieter eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

(2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Mit der Installation der App schließen die Parteien einen separaten AVV ab, der die Details der Datenverarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten regelt. Dieser ist unter [Link zum AVV] abrufbar und wird integraler Bestandteil dieses Vertrages. Bei Widersprüchen zu diesen AGB gehen die Bestimmungen des AVV vor.

(3) Besonderheit: Consent-Management (Einwilligung):

  • Die App stellt technische Funktionen bereit, um die datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung der Endkunden zur Teilnahme am Loyalty-Programm einzuholen (z. B. über Checkboxen oder Bestätigungs-E-Mails).
  • Der Anbieter unterstützt den Händler dabei, die Vorgaben der DSGVO durch integrierte Consent-Lösungen automatisiert umzusetzen.
  • Verantwortung des Händlers: Trotz der Bereitstellung dieser Funktionen bleibt der Händler dafür verantwortlich, die App so zu konfigurieren, dass sie den spezifischen für ihn relevanten rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen entspricht. Der Händler muss sicherstellen, dass die Funktionen zur Einwilligung korrekt in den Store-Front-Prozess integriert sind. Der Anbieter stellt lediglich technische Funktionen bereit und trifft keine Entscheidung über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Endkundendaten des Händlers.

(4) Rechtmäßigkeit der Daten: Der Händler sichert zu, dass die Übermittlung der Endkundendaten an den Anbieter auf einer wirksamen Rechtsgrundlage (etwa die Einwilligung des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) beruht.

§ 8 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche des Händlers verjähren innerhalb eines (1) Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, Ansprüchen wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Der Händler ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Mängelrüge gelten die Leistungen als genehmigt, Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Dem Anbieter sind mindestens zwei (2) Nacherfüllungsversuche einzuräumen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Händler Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht , deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen wird die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies betrifft auch die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden des Händlers sowie die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen.

(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, soweit diese nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Händlers vermeidbar gewesen wären. Die Haftung ist der Höhe nach gemäß vorstehender Haftungsbegrenzung beschränkt.

(4) Die Regelungen dieses § 8 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch beide Parteien jederzeit zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes gekündigt werden. Die Kündigung durch den Händler erfolgt über den Shopify App Store und durch die Deinstallation der App im eigenen Shop des Händlers.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB fristlos kündigen. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Händler mit der Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist. Eine solche Kündigung des Dienstes führt zur Deaktivierung oder Löschung des Zugriffs auf die App sowie sämtliche in der App gespeicherter Daten des Händlers.

(3) Nach Kündigung und Vertragsbeendigung endet der Zugriff auf die App.

(4) Datenexport: Der Händler ist verpflichtet, seine Daten (z.B. Punktestände) vor der Deinstallation selbstständig zu exportieren. Nach Vertragsende ist der Anbieter vorbehaltlich § 11 nicht verpflichtet, die Daten dauerhaft vorzuhalten.

§ 11 Wechsel zu anderen Anbietern

(1) Der Händler ist berechtigt, zum Ablauf der Kündigungsfrist

  1. a) zu einem Datenverarbeitungsdienst derselben Dienstart eines anderen Anbieters zu wechseln,
  2. b) seine exportierbaren Daten auf seine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen oder
  3. c) seine Daten löschen zu lassen.

Der Händler informiert den Anbieter hierüber in einer Wechselmitteilung.

(2) Der Anbieter stellt dem Händler vor Vertragsschluss Informationen über übertragbare Datenkategorien, von der Übertragung ausgenommene Datenkategorien sowie verfügbare Wechselverfahren zur Verfügung.

(3) Der Anbieter vollzieht alle seinerseits erforderlichen Wechselhandlungen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Ablauf der Kündigungsfrist („Übergangszeitraum“), sodass ein Datenabruf spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums möglich ist. Kann der Anbieter den Übergangszeitraum aus technischen Gründen nicht einhalten, informiert er den Händler innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Wechselmitteilung und gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben (7) Monate ab dem Datum der Wechselmitteilung nicht überschreitet.

(4) Der Händler kann den Übergangszeitraum einmalig um höchstens zwei (2) Monate verlängern, sofern er den Anbieter rechtzeitig vor Ende des ursprünglichen Übergangszeitraums schriftlich informiert.

(5) Der Anbieter unterstützt den Händler im Rahmen des technisch Zumutbaren während des Wechselprozesses.

(6) Nach Abschluss des Übergangszeitraums kann der Händler die Wechselinhalte innerhalb eines Abrufzeitraums von dreißig (30) Kalendertagen abrufen. Mit Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter sämtliche Händlerdaten.

(7) Der Händler wird alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Ermöglichung eines effektiven Wechsels ergreifen. Er ist allein für den Import und die Implementierung der Daten in seinen eigenen Systemen oder die Systeme des anderen Anbieters verantwortlich.

(8) Dem Händler ist bekannt, dass eine Inanspruchnahme der Wechselunterstützung nach diesem § 11 nur möglich ist, solange er die App nicht löscht oder in seinem Shop deinstalliert. Nach Löschung oder Deinstallation der App werden die Daten aus technischen Gründen gelöscht oder anonymisiert und können nicht mehr vollständig extrahiert werden. Der Händler wird die App bei Inanspruchnahme der Wechselunterstützung nicht löschen oder deinstallieren bevor der Wechsel abgeschlossen ist.

(9) Der Vertrag gilt als beendet, wenn der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, oder aber nach Ablauf der maximalen Kündigungsfrist, wenn der Händler nicht wechseln, sondern seine Daten nach Beendigung dieses Vertrages löschen möchte.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg Mitte, soweit zulässig.

(3) Änderungen dieser AGB werden dem Händler mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Händler nicht innerhalb dieser Frist widerspricht oder die App nach Inkrafttreten weiter nutzt. Auf diese Wirkung seines Schweigens wird der Anbieter den Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Nutzer, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Änderungen, die die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen (insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs oder des Entgelts), bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Händlers. Erteilt der Händler seine Zustimmung nicht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Der Anbieter kann in diesem Fall den Vertrag ordentlich nach Maßgabe von § 9 kündigen.

(4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Regelungen werden die Vertragsparteien die unwirksame Regelung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht.

 


Stand
15.04.2026

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